Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung ist eine der bekanntesten Versicherungsformen.
Für Personen die freiwillig versichert sind (Selbständige oder Personen über der Versicherungspflichtgrenze, besteht die Möglichkeit sich in der Privaten Krankenversicherung statt in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Für Beamte gilt die Sonderregel, das diese Ihre Absicherung neben dem Beihilfeanspruch ebenfalls privat absichern können.
Für versicherungspflichtige Personen besteht nur die Möglichkeit über eine Private Krankenversicherung den bestehen Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung über eine Zusatzversicherung zu ergänzen.